gültig ab 1. September 2010, zur Gewährleistung einer optimalen Kinderbetreuung
1. Entstehung und Erhaltung des Vereins
Der Zwerglgarten (ZG) ist ein Verein. Er unterliegt den rechtlichen Bestimmungen eines solchen und ist als Selbsthilfegruppe zu verstehen.
Der ZG kann nur existieren, wenn er durch Mithilfe und gegenseitige Rücksichtnahme aller Beteiligten getragen wird. Gefordert werden Engagement und Eigeninitiative, um die bestmögliche Qualität der Betreuung für die Eltern zu halten. Die Unterstützung der Kindergärtner/-innen ist deshalb vordringliche Aufgabe der Eltern.
Der ZG ist seit Dezember 1986 als Kleinkinderkrippe tätig. Der ZG ist eine Krabbelstube, d.h. er ist pädagogisch für Kleinkinder bis dreieinhalb Jahren ausgerichtet.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 100 Euro, 12 mal im Jahr. Zusätzlich sind 70 Euro Platzhaltegebühr im Sommer vor Eintritt und eine Kaution von drei Mitgliedsbeiträgen (=300 Euro), die nach dem Probemonat innerhalb eines Monats einzuzahlen ist. Die Platzhaltegebühr versteht sich als Reservierung eines Kinderkrippenplatzes über die Sommermonate und wird nicht rückerstattet (auch nicht bei Kündigung während des Probemonats oder wenn der Platz gar nicht in Anspruch genommen wurde). Die hinterlegte Kaution des ausgeschiedenen Mitgliedes wird nur refundiert, wenn alle Rechnungen beglichen, der Schlüssel zurückgegeben und alle Dienste und Aufgaben bis zum Austritt geleistet wurden.
Zweck des Vereins ist es, Eltern von Kleinkindern (zwischen 16 und maximal 26 Monaten statt) das Studium bzw. flexible Berufstätigkeit zu ermöglichen.
Da die Kinderkrippe ein privater Verein ist, kann man bei der MA 11 um Beitrag zum Essensgeld (für Eltern mit niedrigem Einkommen) ansuchen. Anträge liegen im Zwerglgarten auf.
Einmal pro Jahr findet eine Generalversammlung mit Anwesenheitspflicht statt, in der der neue Vorstand gewählt wird und evtl. über neue Richtlinien und Statuten abgestimmt wird. Der Termin für die Generalversammlung ist einen Monat vorher schriftlich bekannt zu geben. Die Obsorgeberechtigten eines jeden Kindes haben gemeinsam eine Stimme..
Der Vorstand setzt sich aus Obmann/frau, Kassier/in und Schriftführer/in sowie deren Stellvertreter/innen zusammen, also aus 6 Personen, die sich ehrenamtlich für den Verein einsetzen. Die genauen Funktionen werden unter Punkt 4 beschrieben.
Etwa alle sechs Wochen findet ein Elternabend statt zur Planung der Aktivitäten und Ausflüge, für aktuelle Probleme, Aufgabenverteilung, Dienstliste und sonstige Besprechungen. Für die Eltern besteht Anwesenheitspflicht. Zusätzliche Elternabende sind möglich.
2. Anmeldung und Austritt bzw. Kündigung
Die Anmeldungen sind telefonisch oder persönlich im ZG mittels der aufliegenden Warteliste vorzunehmen. Dem/Der Schriftführerstellvertreter/in obliegt die Warteliste, nach der die Neuaufnahmen vom Vorstand beschlossen werden, und zwar nach folgenden Kriterien:
· benötigtes Alter der Kinder
· Geschlecht des Kindes
· Reihung (Anmeldedatum)
· Studierende bzw. flexible berufstätige Eltern
· Eltern, deren Kinder bereits im ZG waren bzw. Freunde
Die Neuaufnahmen sollten nach Möglichkeit ausgewogen sein, d.h. es sollte immer die Hälfte der Kinder kalkulierbar abgehen und neu aufgenommen werden. Weiters sollten die Neuaufnahmen in Abstimmung mit den Kindergärtner/inne/n ausgesucht werden, da diese am besten beurteilen können, wie gut sie in die bestehende Gruppe integriert werden können.
Die Mitglieder erhalten beim Eintritt in den Verein die aktuellen Richtlinien des Zwerglgartens inklusive der Aufgabenbeschreibung sowie die Statuten als Kopie bzw. auf elektronischem Wege per Email. Dass diese zur Kenntnis genommen und akzeptiert wurden ist mit einer Unterschrift zu bestätigen. Die Eltern sind darüber hinaus verpflichtet, sich über Änderungen der ZG-Richtlinien laufend zu informieren, d.h. generell liegt über die Richtlinien und Statuten eine Holschuld seitens der Vereinsmitglieder vor.
Bei Eintritt in den ZG ist eine Beitrittserklärung (Elternvertrag) zu unterschreiben. Es besteht eine Probezeit von einem Monat, innerhalb der jederzeit und beiderseitig ohne Angabe von Gründen gekündigt werden kann. Danach beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.
Nach dem Probemonat wird eine Kaution von drei Mitgliedsbeiträgen eingehoben, die als Beitragssicherung für die der Kündigung folgenden Monate gilt. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung muss das Mitglied weiterhin die Dienste und Aufgaben leisten und die Mitgliedsbeiträge bezahlen. Sollte sofort ein adäquater Ersatz gefunden werden, wird die Kaution auch bei sofortigem Austritt rückerstattet.
Kündigung von Eltern durch den ZG:
Die Streichung eines Mitglieds kann der Vorstand vornehmen:
- wenn dieses länger als einen Monat mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist (trotz zweimaliger Mahnung)
- wenn dieses seiner Dienstpflicht zwei Mal nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. Der Vorstand hat bei Vorliegen von wichtigen Gründen (diese sind in den Statuten detailliert aufgelistet), die ein Betreuungsverhältnis unzumutbar machen, das Recht die Betreuungsvereinbarung vorzeitig und jederzeit unter Einhaltung einer einwöchigen Kündigungsfrist (außerordentliche Kündigung) aufzukündigen.
Mit der Anmeldung im ZG wird zur Kenntnis genommen, dass fleischlos, vollwertig, frisch, biologisch und gesund gekocht wird.
3. Pflichten der Vereinsträger und Ablauf im ZG
Eltern verpflichten sich, alle zwei Wochen einen Spiel- bzw. Kochdienst im Ausmaß von vier Stunden zu leisten. Ein Dienstplan wird Anfang eines jeden Semesters am Elternabend erstellt. Dienste sind auch im Juli normal zu leisten.
Von Montag bis Freitag gibt es von 9.00 Uhr bis 13.00 Kochdienste, Freitags außerdem einen Vormittags-Spieldienst. Der Freitags-Nachmittagsspieldienst beginnt um 13.00 Uhr und endet um 17.00 Uhr. Die detaillierten Dienstpflichten hängen im ZG aus.
Der Kochdienst: Für 9.30 Uhr ist die Jause vorzubereiten (Obst und Gemüse nach Saison), für 11.15 Uhr eine warme Vollwertkost (gekocht wird für alle Kinder sowie die vier Betreuer/innen). Außerdem muss die Nachmittagsjause für 14.00 Uhr bereit gestellt werden. Zuletzt ist die Küche vollständig sauber zu machen. Lebensmittel müssen fortlaufend kontrolliert werden (auch im Kühlschrank!) - Marktamtskontrollen. Der Einkauf ist vorerst selbst zu bezahlen. Die Rechnungen müssen entweder handgeschrieben (mit Stempel) sein oder die Produkte ausweisen. Die Rechnungen werden im ZG gesammelt und vom Kassier in regelmäßigen Abständen refundiert. Zusätzlich gibt es für jeden Kochdienst eine definierte (in der Küche ausgehängte) Zusatzaufgabe (z.B. Kühlschrank reinigen). Auch diese Zusatzdienste sind sorgfältig zu leisten.
Der Spieldienst: Freitag Vormittag von 9.00 bis 13.00 Uhr, Freitag Nachmittag von 13.00 bis 17.00 Uhr. Der Spieldienst hat die Aufgabe, die Kindergärtner/innen zu entlasten bzw. zu unterstützen und sich den Kindern zu widmen.
Mittagsruhe: Grundsätzlich gehen die Kinder nach dem Mittagessen schlafen. Diese Zeit ist eine Ruhezeit – kein Schlafzwang.
Der Nachmittagsspieldienst begrüßt die aufgestandenen Kinder und spielt mit ihnen. Erst nachdem das letzte Kind abgeholt worden ist, wird aufgeräumt. Der Müll wird jeden Tag entsorgt. Verboten ist das Spielen in Schlafzimmer und Küche.
Putzdienste: Putzaufgaben werden zum Teil von den Eltern, zum Teil von dem/der Kindergartenassistenten/in geleistet.
Notdienste: Sie sind für Eltern zu leisten, die bekannt gegeben haben, ihrem Dienst am entsprechenden Tag nicht nachkommen zu können (Tauschprinzip), sowie auch für ausgefallene Kindergärtner/innen (Verlustprinzip). Im Dienstplan wird für jeden Dienst ein Notdienst festgelegt, der an diesem Tag unbedingt Zeit haben muss einzuspringen. Der Notdienst muss genauso wie der reguläre Dienst einen Ersatz für sich suchen, wenn er im vorhinein weiß, dass er keine Zeit haben wird. Der Notdienst muss selbst einspringen oder ist in jedem Fall verantwortlich für die Organisation eines Ersatzes. Wenn man im vorhinein weiß, dass ein Dienst getauscht wird, ist dies in einen aushängenden Diensttauschplan einzutragen, dieser Tausch kann mit jedem Mitglied vereinbart werden (=Ersatzdienst).
Für alle zusätzlichen Dienste, z.B. für ausgefallene Kindergartenpädagog/inn/en oder Begleitung bei Ausflügen, wird eine eigene Liste geführt, ebenso wie für alle zusätzlich geleisteten Aufgaben, z.B. Reparaturen.
Freiwillige Elterndienste („Besuchstag“)
Einmal in der Woche wird es die Möglichkeit für jeweils einen Elternteil geben, als zusätzlicher Spieldienst einen Besuchstag zu haben. Die Besuchstage sind vorab in einer eigens zur Verfügung gestellten Liste einzutragen.
Zwei Kindergärtner/innen sind Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.00 Uhr anwesend, Freitags ist ein/e Kindergärtner/in von 8:00 bis 16:00 anwesend. Den Pädagogen/innen obliegt die pädagogische Leitung des Kindergartens. Die/Der Kindergartenassistent/in ist täglich von 9.00 bis 13.00 Uhr anwesend. Diese sind die kontinuierlichen Bezugspersonen und gewährleisten einen harmonischen Tagesablauf. Das Programm der Kindergärtner/innen ist durch die Eltern mit eigenen Ideen zu unterstützen. Monats-/Wochen-/Tagesprogramme werden bei der Eingangstüre ausgehängt.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 bis 16.00 Uhr
Schließzeiten: 4 Wochen im August, 1 Woche zu Weihnachten, 1 Woche zu Ostern
Die genauen Daten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Kindern ist eine unbedingte Urlaubszeit von 5 Wochen während des Kindergartenjahres zuzusichern.
Eingewöhnung: Aufgrund des geringen Alters der Kinder ist eine Eingewöhnungs-phase (mit Elternbegleitung) von mindestens 2 Wochen zu empfehlen. Diese erfolgt nach Absprache.
Grundsätzlich müssen die Eltern während der Anwesenheit ihrer Kinder im ZG oder zur Zeit ihrer Bereitschaftsdienste telefonisch erreichbar sein.
Die Kinder sollten spätestens um 9.00 Uhr im ZG sein. Eltern können auch während des Kindergartenbetriebes anwesend sein (Räumlichkeiten nutzen), dürfen jedoch den Kindergartenbetrieb nicht stören. Die Kinder müssen bis 16.00 Uhr abgeholt werden. Abholberechtigt sind die Obsorgeberechtigen sowie von diesen schriftlich autorisierte Personen. Empfehlen die Pädagogen/innen eine kurze Betreuungszeit für ein bestimmtes Kind (z.B. Abholen nach dem Mittagsschlaf) ist dies von den Eltern einzuhalten.
Im Krankheitsfall, etwa bei Fieber oder Durchfall, müssen Kinder im Interesse aller zu Hause bleiben. Bei ansteckenden Krankheiten (z.B. Bindehautentzündung, Feuchtplattern...) müssen umgehend die anderen Eltern informiert werden. In diesem Fall ist der/dem Kindergärtner/in bei Wiedereintritt des Kindes eine ärztliche Bestätigung vorzuweisen, um die Ansteckungsgefahr auszuschließen. Sollte ein Kind während des Kindergartenbetriebes erkranken, muss es sofort abgeholt werden. Auch kranke Eltern dürfen sich nicht länger als unbedingt nötig im Kindergarten aufhalten (bringen, abholen; auf keinen Fall Dienste übernehmen!).
Eltern und Kinder ziehen bei Betreten des ZG die Straßenschuhe aus. Kinder tragen im ZG Hausschuhe.
4. Funktionen des Vorstandes und weitere Aufgabenbereiche
1) Obfrau/Obmann
· Verantwortung für alles, was nicht an andere delegiert wurde. Vertretung des Kindergartens nach Außen inkl. Schriftverkehr (Ämter, Hauseigentümer etc.)
· Finanzverantwortung gemeinsam mit Kassier/in Verantwortung für das Beantragen von Förderungen. Einberufung und Leitung der Elternabende und der Generalversammlung
· Budgetplanung gemeinsam mit dem/der Kassier/in
· Krisenmanagement/Mediation
· Unterstützung der Eltern
· Ansprechperson für KindergartenpädagogInnen bez. organisatorischer Belange
2) Obfrau/Obmann Stellvertreter/in
· Personalverwaltung (Überstundenlisten, Krankenstände, Urlaube, Krankenscheine)
· Personalsuche (Inserat, Gespräche, Bewertung, Auswahl gemeinsam mit Obmann/Obfrau)
· Vertretung der/des Obfrau/Obmanns.
3) Kassier/in
· Gemeinsam mit Obfrau/Obmann für die Finanzen verantwortlich
· Führen einer Ein-/Ausgabenrechnung
· Jahresabschluss, Budgetplanung für das nächste Jahr (gemeinsam mit Obfrau/Obmann)
· Einhebung der Mitgliedsbeiträge, Kautionen
· Erstellung der Quartalsmeldungenfür die MA10
· Bezahlung der anfallenden Rechnungen
· Ausstellen von Finanzamtsbestätigungen
4) Kassier/in Stellvertreter/in
· Prüfung der Rechnungen der Lebensmittel- und sonstigen Einkäufe vor Bezahlung durch den Kassier
· Unterlagen und Formulare in den Zwerglgartenordnern warten, ausmisten, in Ordnung halten (in Abstimmung mit dem/der Obmann/Obfrau bzw. den anderen Vorstandsmitgliedern)
5) Schriftführer/in & Bibliothekswart
· Protokolle bei Elternabenden (inklusive Ablegen in den Zwerglgartenmappen)
· Sorgt 1 bis 2 mal im Monat für neue Bücher aus der städtischen Bücherei (nach Absprache mit den PädagogInnen)
6) Schriftführer/in Stellvertreter/in
· Verwaltung der Warteliste für neue Kinder
· Führung der interessierten Eltern durch den ZG
· Organisation des Tages der offenen Tür
· Vertretung der/des Schriftführers/führerin
Obfrau/Obmann, Kassier/in und Schriftführer/in und deren Stellvertreter/innen bilden gemeinsam den Vorstand und sind letztverantwortlich in allen Dingen, welche nicht von der Vollversammlung entschieden werden. Kassier/in und Obfrau/Obmann sind für viele Dinge gemeinsam verantwortlich und sollten ein Team bilden (können). Ehrlichkeit im Umgang mit fremdem Geld ist unabdingbar.
7) Rechnungsprüfer/in & Listenbeauftragte/r
· Überprüfung des Jahresabschlusses (jährlich)
· Alle 3 Monate Kontrolle der Buchhaltung und der Förderungsansuchen (Kassier/in und Obmann/Obfrau)
· Kontrolle vor Übergabe der Ämter
· Verantwortung für alle Listen an der Pinnwand/im Bad/in der Küche und deren Übersichtlichkeit und Aktualität sowie für zusätzliche Listen, z.B. Buffet- oder Bedarfslisten
· Regelmäßige Auswertung und Bekanntmachung der Liste der zusätzlich geleisteten Dienste und Aufgaben
8) Putz-/Einkaufswart
· Verwaltung der Putzlisten
· Einkauf von Putzmitteln und diversem Zubehör und Vorratshaltung (verantwortlich dafür, dass alles immer vorhanden ist und zeitgerecht eingekauft wird)
9) Küchenrevisor/-in
· Verantwortlich für die Einhaltung der Küchenhygiene
· Kontrolle des Inventars und Vorhandenseins der Basisprodukte (Salz, Öl etc.)
· Mottenfallen aufstellen
· Kühlschrank überprüfen, sodass keine abgelaufenen Lebensmittel vorhanden sind und alle Lebensmittel laut Richtlinien abgepackt und verstaut sind (z.B.: Eier ins Eierbox)
· Basisprodukte rechtzeitig besorgen und in die jeweiligen Behälter umfüllen
10) Webmaster & Fotowart
· Wartung der Homepage (Änderungen, Aktuelles hinzufügen)
· Aufbau eines Intranets (für Fotos, Listen, Dokumente)
· Wartung der E-Mail-Adressen und Verteiler
· Erstellt und sammelt Fotos des Kindergartenbetriebs
· fotografiert auch bei allen Festen etc.
· stellt Fotos bei Bedarf den anderen Eltern zur Verfügung.
· Trifft Fotoauswahl für die Homepage.
11) Reparaturbeauftragte/r
· Feststellung der reparaturbedürftigen Dinge
· Führung einer „Reparatur-To Do Liste“
· Beauftragung und Koordination der Firmen, die Reparaturen durchführen sollen
12) Reparaturbeauftragte/r Stellvertreter/in
· Durchführung von Wartungen an Geräten
· Durchführung von kleinen Reparaturen, z.B. an Spielzeug, Türen etc.
· Delegation weiterer selbst zu leistender Reparaturen an die Mitglieder
13) Sponsoringbeauftragte/r
· Ist zuständig für die Ideenlieferung und Organisation bezüglich Sponsoringaktivitäten, wie z.B. Feste, Flohmärkte, Lobbying, Spenden und Marketing.
14) Immobilienverantwortliche/r
· Ist zuständig für die Immobiliensuche, um den Kindergarten mittelfristig auf zwei Gruppen vergrößern zu können.
15) Assistent/in des Vorstandes
· Unterstützt auf Bitte des/der Obmannes/Obfrau bei Schriftverkehr, Telefonaten (mit Magistrat etc.), bei koordinativen Aufgaben sowie Recherchen
· Meldung des neugewählten Vorstands an die Vereinspolizei
· Protokolle und Verteiler versenden
· Meldung der Zahl der Kinder an die Versicherung
5. Gewährleistung des reibungslosen Ablaufes im Zwerglgarten
Alle Eltern sind verpflichtet, die oben definierten und ihnen zugeteilten Aufgaben und Dienste gewissenhaft und vollständig durchzuführen. Zusätzlich anfallende Aufgaben und Dienste müssen gerecht zwischen allen Eltern aufgeteilt werden. Alle Eltern sind für den reibungslosen Ablauf des Kindergartens verantwortlich.
Bei Nichterfüllung jedweder Aufgaben oder Dienste kann der Vorstand folgende Sanktionen aussprechen:
- Bei zweimaliger unentschuldigter Nichtteilnahme am Elternabend kann der Vorstand 50 Euro der Kaution einbehalten.
- Bei Nichterfüllung einer Aufgabe oder eines Dienstes (ohne diesen getauscht zu haben) wird ein anderes Mitglied zur Erfüllung eingesetzt. Für jede dafür geleistete Stunde werden 9 Euro der Kaution für den Zwerglgarten einbehalten.
- Bei länger nicht geleisteten Zahlungen wird der entsprechende Teil der Kaution einbehalten.
- Bei wiederholten nicht geleisteten Zahlungen, Diensten und Aufgaben kann der Vorstand als letzte Möglichkeit die fristlose Kündigung aussprechen.
6. Pädagogisches Konzept des Zwerglgartens
Der Zwerglgarten ist pädagogisch auf Kinder zwischen 16 Monaten und dreieinhalb Jahren ausgerichtet, weshalb die Angebote der Kindergärtner/innen meist kurzfristig, spontan und situationsgebunden sind. Sie können aber auch längerfristig bis zum Ausmaß einer Projektarbeit geplant werden. Die Teilnahme der Kinder ist freiwillig.
Eine Wochen- und Monatsplanung wird für alle zugänglich gemacht.
Die Angebote sind auf den Jahreskreislauf und die damit verbundenen Feste abgestimmt. Alle Feste werden mit Eltern und Kindern gemeinsam gefeiert.
Bei schönem Wetter (auch im Winter) wird auf viel Bewegung im Freien Wert gelegt.
Die Kindergärtner/innen haben die Aufgabe, eine möglichst große Spielfreiheit für die Kinder zu schaffen. Sie sollen ihnen helfen, selbst Lösungsmöglichkeiten für auftretende Probleme zu finden. Die Förderung der Selbstständigkeit und Entscheidungsfreiheit der Kinder steht im Vordergrund. Der Großteil der Materialien ist für die Kinder frei zugänglich.
Die pädagogische Hauptverantwortung liegt bei den Pädagog/innen. Um die Privatsphäre der Pädagoginnen zu schützen sollten diese nicht am privaten Handy kontaktiert werden.
Elterliche Initiativen und Ideen sind immer erwünscht.
„Zwerglgarten“ – Verein zur Förderung studierender und flexibel arbeitender Eltern 1080 Wien, Piaristengasse 15/5 +43 / 1 / 403 85 91