ZWERGLGARTEN-HAUSORDNUNG
  • Im gesamten Zwerglgarten sowie am Spielplatz herrscht Rauchverbot.
  • Straßenschuhe sind in der Garderobe auszuziehen.
  • Kaugummi im Zwerglgarten ist verboten.
  • Die Kinder sollten nur im Spielraum spielen.
  • Spielsachen vom Zwerglgarten dürfen nicht mit nach Hause genommen werden.
  • Werden Kinder nicht von einem Elternteil abgeholt, muss dies den Pädagog(inn)en vorher mitgeteilt und schriftlich bestätigt werden. Minderjährige dürfen die Kinder nicht abholen
  • Sobald die Kinder abgeholt wurden, obliegt die Verantwortung den Eltern und nicht mehr den Pädagog(inn)en.
  • Eigene Spielsachen dürfen mitgenommen werden, müssen aber mit den anderen Kindern geteilt werden. Für mitgebrachte Spielsachen übernimmt der Zwerglgarten keine Verantwortung.
  • Spielzeug, mit dem nicht mehr gespielt wird, wird wieder an seinen Platz geräumt. Der Spieldienst hilft den Kindern beim Zusammenräumen.
  • Rutschen ist nur im Sitzen erlaubt. Aus Sicherheitsgründen darf kein Kind die Rutsche von unten hinaufklettern.
  • Puzzles und Steckspiele werden nur auf den Tischen gespielt.
  • * Auch Bastelarbeiten werden nur auf Tischen durchgeführt.
  • * Beim Arbeiten und Schneiden mit der Schere ist die Aufsicht eines Erwachsenen erforderlich.
  • Bei Anwesenheit von Kindern ist im Spielraum das Öffnen der unteren Fenster nicht erlaubt.
  • Während die Pädagog(inn)en mit den Kindern im Waschraum sind, betreut der Spieldienst die Kinder im Essraum.
  • Spiel- und Kochdienst sollen die Kinder (je nach Entwicklungsstufe) beim Essen unterstützen.
  • Eltern haben keinen Zutritt zum Schlafraum.
  • Stark hustende Kinder werden aus dem Schlafraum genommen und müssen von den Eltern abgeholt werden.
  • Der Spieldienst hilft Kindern, die nicht schlafen, sich im Spielraum möglichst leise zu beschäftigen.
  • Die Kinder sollten sich selber an- und ausziehen. Die Eltern und Pädagog(inn)en unterstützen sie dabei.
  • Aus Sicherheitsgründen müssen die Kinder in den Leiterwagerln ordentlich sitzen.
  • Der Spielplatz darf von den Kindern nicht verlassen werden (außer unter Aufsicht eines Erwachsenen, z. B. zum Klogehen).


Bei folgenden Krankheiten dürfen die Kinder nicht in den Zwerglgarten kommen:

Fieber: bevor die Kinder wieder in den ZG gebracht werden, müssen sie 1 Tag fieberfrei sein!

Erbrechen

Durchfall

Bindehautentzündung: diese ist hoch ansteckend, weswegen das Kind die ganze Heilungsprozedur zu Hause verbringen muss.

Alle ansteckenden Kinderkrankheiten wie z.B. Windpocken. Bitte diese bei ersten Anzeichen sofort melden! Es ist eine ärztliche Bestätigung notwendig, bevor das Kind wieder gebracht wird!

Läuse: bitte auch diese sofort melden!! Das Kind darf erst dann wieder in den ZG kommen, wenn eine ärztliche Bestätigung vorliegt, dass es keine Läuse mehr hat.

Die Eltern müssen erreichbar sein, während das Kind im ZG ist. Falls ein Kind krank ist/wird oder sich nicht wohl fühlt, werden die Eltern umgehend verständigt und sollten das Kind so schnell wie möglich abholen. Wir bitten Euch, Diskussionen darüber zu vermeiden! Kein Elternteil wird ohne Grund von uns angerufen!!

Eltern, die krank sind, dürfen nicht in den ZG kommen und selbstverständlich auch keine Dienste übernehmen.