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Voraussetzungen
- Studium eines Elternteils an einer Hochschule oder flexible berufstätige Eltern
- Bereitschaft zur Mitarbeit im Kindergarten durch Kochdienste. Es gibt drei Möglichkeiten, Kochdienste abzudecken
- regulärer Kochdienst: vor Ort frisch gekocht (maximal 2 Mal pro Monat)
- Ersatzkochdienst: jede Familie kann eine der Familie nahestehende Person (zum Beispiel Großeltern, Tante, Onkel, Freund/in) nominieren, die die Kochdienste absolviert
- Bestellung: die Familien haben auch die Möglichkeit, das Essen zu bestellen. In diesem Fall müssen sie die Kosten (abzüglich 35 Euro Essensgeld) übernehmen.
- Bereitschaft zur aktiven Vereinsarbeit durch Übernahme von ehrenamtlichen Aufgaben. Die folgenden Eltern-Ämter gibt es im Zwerglgarten:
- Obfrau/Obmann (kein Kochdienst)
- Obfrau/Obmannstellvertreter/in und Personalverantwortliche/r (kein Kochdienst)
- Kassier/in (kein Kochdienst)
- Schriftführer/in und Kontaktperson für neue Eltern (1 Kochdienst pro Monat)
- Reparaturbeauftragte/r (1 Kochdienst pro Monat)
- Einkaufswart (1 Kochdienst pro Monat)
- Sponsoring und Gartenpfleger/in (1 Kochdienst pro Monat)
- Rechnungsprüfer/in 1 (2 Kochdienst pro Monat)
- Rechnungsprüfer/in 2 (2 Kochdienst pro Monat)
- Wartung der Homepage und Fotografie bei Festen (2 Kochdienst pro Monat)
- Versicherungsagenden (2 Kochdienst pro Monat)
- Erinnerungsalben (2 Kochdienst pro Monat)
- Marktbeobachtung (2 Kochdienst pro Monat)
- Zuständige/r für Verkauf und Recruiting (2 Kochdienst pro Monat)
- Koordinator/in für Bestellungen, Abrechnungen, Kontakt mit Eltern (2 Kochdienste pro Monat)
- Regelmäßige Teilnahme an vier Elternabenden, Vereinsgeneralversammlungen